Josefs-Gesellschaft

Echte Teilhabe bedeutet für uns nicht nur die Befähigung, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sondern auch an unseren eigenen Strukturen und Angeboten mitzuwirken. Wir beziehen alle Menschen, die bei uns leben sowie deren Angehörige, Kostenträger und auch relevante gesellschaftliche Gruppen in unsere Entscheidungen mit ein.
Aktive Interessenvertretungen
Die Menschen, die bei uns wohnen, lernen und arbeiten, sind in gewählten Gremien (Bewohnerbeirat, Werkstatt-, Rehabilitanden- und Schülervertretungen, Eltern- und Angehörigenvertretung) aktiv. Sie wirken in unseren Einrichtungen an wesentlichen Entscheidungen mit und vertreten die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, Schülerinnen und Schüler und Beschäftigten. Ihre Anliegen, Meinungen und Verbesserungsvorschläge sind das Fundament für eine echte Mitbestimmung und eine stetige Verbesserung unserer Angebote.
In den Gremien werden Verbesserungspotenziale identifiziert und Ideen zur Umsetzung entwickelt. Zur Umsetzung dienen regelmäßigen Termine mit der Geschäftsführung. Für die Interessen unserer Mitarbeitenden setzen sich die jeweiligen Mitarbeitendenvertretungen in den Einrichtungen ein.
Unparteiischer Ombudsmann
Ratsuchende in den Einrichtungen der JG-Gruppe können sich mit ihren Fragen, Beschwerden und Anregungen direkt und jederzeit an unseren Ombudsmann wenden.
Ein Ombudsmann ist eine unparteiische Schiedsperson zur Klärung und Schlichtung von Streitfällen.
Der Ombudsmann unterstützt die Rechte der Menschen mit Behinderung und arbeitet eng mit den Vertretungsgremien in den Einrichtungen zusammen. Dazu gehören die Heimbeiräte, Werkstatträte, Rehabilitandenvertretungen und Schülervertretungen. Der Ombudsmann handelt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Das wesentliche Element seiner Arbeit ist die Beratung. Im Regelfall entscheidet der Ratsuchende selbst, wie mit seinem Anliegen umgegangen wird, ob Schritte eingeleitet werden und welche Stellen zur Lösung des Problems informiert oder einbezogen werden.
Die Konfrontation mit zum Teil sehr persönlichen und sensiblen Bereichen erfordert ein Vertrauensverhältnis und damit die absolute Verschwiegenheit des Ombudsmanns. Davon sind nur Kenntnisse über Gesetzesverletzungen und strafbare Handlungen ausgenommen. Anonyme Beschwerden werden nicht weiterverfolgt.