Die „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird genutzt, um die aktuelle Lebenssituation eines Menschen mit Behinderung abzubilden. Sie basiert auf dem bio-psycho-sozialen Modell.
Behinderung ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention nicht als Eigenschaft einer Person, sondern als Beeinträchtigung der Möglichkeiten der Teilhabe zu verstehen. Das Klassifikationssystem definiert und behandelt eine Behinderung als eine Beeinträchtigung, die nicht per se, sondern erst im Zusammenspiel mit verschiedenen Umweltfaktoren Teilhabe verhindert. Einfach gesagt: Behindert ist man nicht, behindert wird man.
Die ICF bietet uns das Handwerkszeug dazu, die relevanten Barrieren zu identifizieren, um anschließend den ermittelten Teilhabeeinschränkungen entgegenzuwirken.
Mit dem ICF-basierten JG-Teilhabemanagement werden Teilhabeeinschränkungen erfasst und es wird gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung eingeschätzt, welche Funktionsschädigungen, umwelt- und personenbezogenen Faktoren sowie Ressourcen dafür bedeutsam sind. Im nächsten Schritt wird geplant, wie den ermittelten Barrieren entgegengewirkt werden kann.
Ziel der ICF-basierten Teilhabeplanung ist, eine bestmögliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die praktische Umsetzung des ICF-basierten Teilhabemanagements erfolgt in einer zentraladministrierten Software.
Wie genau die ICF im JG-Teilhabemanagement umgesetzt wird, erfahren Sie in unserem Standard JG.ICF.
Die ICF erleichtert das Verständnis zwischen den Akteur:innen in den verschiedenen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens, da das Verwenden einer einheitlichen und eindeutigen Fachsprache hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Die Verwendung des Modells der ICF verfolgt darüber hinaus nachstehende Ziele:
- Die Ressourcen und Bedarfe der Leistungsnehmer werden mit Hilfe der ICF-basierten JG.Bedarfsermittlung aus fachlicher Sicht strukturiert beschrieben.
- Der Vergleich zwischen der fachlichen Sicht und der Sicht des Leistungsnehmers bzw. der Leistungsnehmerin ist reliabel.
- Für jeden Leistungsnehmenden liegt eine aktuelle und individuelle ICF basierte JG.Bedarfsfeststellung vor.
- Zusammenhänge und Wechselwirkungen werden erfasst.
- Auf Basis der JG.Bedarfsfeststellung werden für jeden Leistungsnehmenden passgenaue Maßnahmen für das Erreichen der Ziele geplant. (Qualität der Bedarfsfeststellung)
- Die Teilhabeplanung ist durch die Nutzung der ICF nachvollziehbar.
- Ein anschaulicher Austausch über die Teilhabeplanung mit den Leistungsnehmern wird ermöglicht und dadurch deren größtmögliche Mitbestimmung gefördert.
- Durch eine gemeinsame Sprache werden die interdisziplinäre Kommunikation und Zusammenarbeit erleichtert.
Das ICF-Kompetenzzentrum der Josefs-Gesellschaft bietet Schulungen für alle Reha-Akteure zum Thema ICF an.