Josefs-Gesellschaft

Werkstatträte und Frauenbeauftragte treffen sich in Köln

Erstmals tagten die Werkstatträte und Frauenbeauftragten der JG-Werkstätten für behinderte Menschen gemeinsam. Im Fokus des Treffens standen das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die neue Rolle der Frauenbeauftragten in den Werkstätten.

 

Als externe Referentin schulte Marie-Luise Schulze-Jansen vom Diözesan-Caritasverband Paderborn die Werkstatträte und Frauenbeauftragten aus allen JG-Werkstätten dazu, wie das BTHG die Interessensvertretung in den Werkstätten verändert. Darüber hinaus beschäftigten sie sich mit der Frage, wie eine gute Zusammenarbeit zwischen Werkstatträten und Frauenbeauftragten gelingen kann. Seit 2017 schreibt die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung vor. Die Frauenbeauftragten werden aus der Runde der weiblichen Werkstt-Beschäftigten gewählt und setzen sich für die Rechte und Interessen der weiblichen Belegschaft ein. Auch bei eventuellen konkreten Vorfällen der Diskrimierung oder von Gewalt gegen Frauen, sind sie die ersten Ansprechpartnerinnen ihrer Kolleginnen. Sie arbeiten darüber hinaus mit den Werkstatträten zusammen, deren Aufgabe die Interessenvertetung aller Beschäftigten ist. 

Vertreterinnen und Vertreter der demokratisch gewählten Gremien aus Neuwied, Olsberg, Stadtroda, Reken und Rüdesheim kamen zu der Tagung in Köln zusammen und waren sich zum Ende der Veranstaltung einig: Mit dem intensiven Austausch und vielen neuen Erkenntnissen, wird es sicher nicht die letzte gemeinsame Tagung der JG-Werkstatträte gewesen sein.

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